Wasserrechtliche Verhandlung vom 6.8.2014

Amtssachverständiger Federspiel : „Bei Hochwasser kann die Ache nicht mehr in ihr Bachbett zurückfließen.“

In der wasserrechtlichen Verhandlung am 6.8.2014 stellt Sachverständiger Federspiel fest, dass seit 14.9.2012 ein Gefahrenzonenplan für das gesamte Ötztal und somit auch für Tumpen besteht. Teile des Ortsgebiets von Tumpen sind als gelbe bzw gelb/rote Zone ausgewiesen. Diese gelbe Zonen wurden im Bescheid vom 30.1.2013 nicht berücksichtigt.„Durch die linke Ufermauer des geplanten Staukraftwerkes kann bei Hochwasser die Ötztaler Ache nicht mehr in ihr ursprüngliches Bachbett zurückfließen.“

Sachverständiger Henzinger: „Erdlöcher können während des Baues und des Betriebes des Staukraftwerks nicht ausgeschlossen werden.“

Ebenfalls in der wasserrechtlichen Verhandlung am 6.8.2014 führte Sachverständiger Henzinger aus:“ Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass während des Baues und auch während des Betriebes des Staukraftwerks Erdlöcher brechen werden.“ Nassbaggerungen seien nur „eine der möglichen Ursachen für Erdlöcher, die während des Betriebes des Staukraftwerkes auftreten können“. „Eine zeitliche Einschränkung für das Entstehen von Erdlöchern durch das Staukraftwerk gibt es nicht.“

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